RS0128901 – OGH Rechtssatz
RS0128901 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bezieht sich eine Stop-Loss-Order auf alle „Aktien“ (Zertifikate) im Wertpapierdepot eines Bankkunden, so kann diese Order nur dahin verstanden werden, dass sie auch die - laut Kauforder vom selben Tag - neu zuzukaufenden Zertifikate umfasste und nicht nur diejenigen, die sich im „Zeitpunkt der Auftragserteilung“ im Depot befunden hatten. Bei einer solchen Order ist nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung derselben, sondern auf jenen ihres Wirksamwerdens mit Erreichen des Kurslimits abzustellen.