JudikaturJustizRS0128852

RS0128852 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 2021

Unzulässig ist die Streitanmerkung einer Klage, deren Begehren nicht auf Unwirksamkeit und Löschung eines bücherlichen Rechts, sondern auf die Lösung einer für ein allfälliges späteres Verbücherungsbegehren relevanten Vorfrage gerichtet ist.