RS0128852 – OGH Rechtssatz
RS0128852 – OGH Rechtssatz
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Unzulässig ist die Streitanmerkung einer Klage, deren Begehren nicht auf Unwirksamkeit und Löschung eines bücherlichen Rechts, sondern auf die Lösung einer für ein allfälliges späteres Verbücherungsbegehren relevanten Vorfrage gerichtet ist.