Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass bei der zu FN ***** eingetragenen Gesellschaft folgende Firmenbucheintragung bewilligt wird: „Hauptversammlungsbeschluss vom 3. 7. 2012 Änderung der Satzung durch Einfügung von § 24a“. Der Vollz…
Text Begründung: Die C***** AG (im Folgenden: Gesellschaft) ist seit 25. November 2011 im Firmenbuch eingetragen. Das zuletzt auf 17.170.174 EUR erhöhte Grundkapital ist in 17.170.174 Stückaktien zerlegt. Sämtliche Aktien lauten auf Namen (§ 5 der Satzung). Die Übertragung und Verpfändung der Aktien ist …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Gesellschaft ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Satzungsstrenge Im (österreichischen und deutschen) Aktienrecht ist grundsätzlich das Prinzip der Satzungsstrenge anerkannt. Darunter wird im Allgemeinen verstanden, dass aufgrund …