JudikaturJustizRS0128746

RS0128746 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2012

War die Veräußerin als Leasingnehmerin einerseits „Vertrauensmann“ der Eigentümerin, veräußerte sie andererseits den Gegenstand im gewöhnlichen Betrieb ihres Unternehmens an die Erwerberin, so musste deren Gutgläubigkeit unter diesen Umständen nur in der ‑ im Zweifel zu vermutenden ‑ Überzeugung von der Verfügungsbefugnis der Gemeinschuldnerin bestehen.