JudikaturJustizRS0128728

RS0128728 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2018

Mit der Konvertierung in eine andere Währung übt ein Kreditgeber ein ihm vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht aus, das zu einer Änderung des Vertragsgegenstands führt. Es ändern sich nicht nur die Leistungspflichten des Kreditnehmers, sondern auch jene des Kreditgebers, der den Kredit nun in einer anderen Währung abzuwickeln hat.

Entscheidungen
3