Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die Klägerin hat die Kosten des Rekurs- und Berufungsverfahrens sowie die Kosten der Revisionsbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog für ihre am 14. 7. 2008 geborene Tochter H***** C***** vom 11. 3. 2010 bis 13. 1. 2011 Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 4.489,77 EUR. Mit Bescheid vom 11. 2. 2011 sprach die beklagte Partei aus, dass der Anspruch der Klägerin auf Kinderbetreuungsgeld rück…
Rechtliche Beurteilung Diesen Ausführungen kommt Berechtigung zu: 1. Nach dem ersten Absatz des § 31 KBGG ist der Leistungsbezieher im Falle der Einstellung, der Herabsetzung, des Widerrufs oder der Berichtigung einer Leistung zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen zu verpflichten, wenn er den Bezug durch unwahre Angaben…