Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekursgegnerin hat die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der hier im Verfahren über den Revisionsrekurs noch maßgebliche Sachverhalt lässt sich dahin zusammenfassen, dass die einkommens und vermögenslose Minderjährige im mütterlichen Haushalt lebt. Ihr Vater hat ein monatliches Durchschnittseinkommen von rund 2.200 EUR und Sorgepflichten für …
Rechtliche Beurteilung Allgemein anerkannt ist, dass ein krankheitsbedingter Mehraufwand, den der Unterhaltsschuldner zu tragen hat, die Unterhaltsbemessungsgrundlage verringert (RIS Justiz RS0085165 mwN). So wurden etwa im gewissen Umfang auch Mehraufwendungen für Diätnahrungen berücksichtigt (RIS Justiz RS0047506). An…