Spruch Dem Revisionsrekurs der klagenden Partei wird hinsichtlich des Begehrens, den angefochtenen Beschluss im Sinne einer Behebung des erstinstanzlichen Beschlusses abzuändern, nicht Folge gegeben. Hinsichtlich des Eventualbegehrens, dem Erstgericht die Aufhebung des bekämpften Beschlusses und die Überwe…
Text Begründung: Die Klägerin wurde mit Vorstands und Anstellungsvertrag vom 23. bzw 27. 9. 2010 mit Wirkung vom 1. 1. 2011 bis 31. 12. 2011 zum Mitglied des Vorstands der Beklagten und zur Vorstandsvorsitzenden bestellt. Am 28. 11. 2011 brachte sie beim Landesgericht Wels eine Klage mit dem Vorbringen …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , jedoch nicht berechtigt . Die Revisionsrekursbeantwortung ist verfristet . 1. Die Klägerin bestreitet nicht, dass der vorliegende Rechtsstreit keine Arbeitsrechtssache ist, meint aber, dass das Erstgericht aufgrund seiner Bindung an den wenn auch unrichtigen Über…