Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hazrat A***** der Vergehen der sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlung nach § 218 Abs 1 Z 1 StGB (1./) und §§ 15, 218 Abs 1 Z 1 StGB (2./) sowie des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (3./) schuldig erka…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen aus Z 5 und 11 des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt keine Berechtigung zu. Die Tatrichter leiteten den auf Betasten des Genitalbereichs der Andrea Re***** gerichteten Vorsatz des Angeklagten daraus ab, dass er seine Tathandlungen auch nach Berührung…