Spruch Aus Anlass der Revision werden die Entscheidungen der Vorinstanzen als nichtig aufgehoben. Das bisherige Verfahren wird für nichtig erklärt. Die Klage wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden gegenseitig aufgehoben.…
Text Begründung: A***** L***** ist seit seiner Geburt am 29. 6. 1926 im Gemeindegebiet der Beklagten als Hauptwohnsitz und seit 18. 4. 2006 in N***** als Nebenwohnsitz gemeldet. Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Geschworenengericht vom 14. 2. 2005, GZ 26 Hv 267/04y 64, wurde er wegen des Verbr…
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: 1.1. Für die Verneinung der Leistungspflicht eines staatlichen Rechtsträgers genügt der Hinweis auf die Regelung über den Mangel eines Rechtsanspruchs auf Leistung in einem Selbstbindungsgesetz nicht. Vielmehr besteht ein klagbarer Anspruch gegen die auf G…