Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen. Die Kosten des Berufungs und Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Klägerin schloss am 1. 5. 2006 bei der Beklagten eine Kreditversicherung ab, der die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kreditversicherung C*****“ (im Folgenden AVB) zugrunde gelegt wurden. Nach deren Art 1 ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Ausfall an ver…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist im Sinn des Aufhebungsantrags auch berechtigt. Unstrittig ist, dass die Klägerin die ihr in Art 5 Abs 1 AVB aufgetragene Meldeobliegenheit verletzte. In ihrer Revision argumentiert die Beklagte zusammengefasst, dass unter Obliegenheiten im Sinn des § 6 Abs 2 VersVG…