Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei und der Nebenintervenientin auf Seite der klagenden Partei die jeweils mit 2.095,87 EUR (darin enthalten 349,31 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit der Überstellung einer „H*****-Arbeitsbühne“ samt dem (mit dem Kennzeichen G ***** auf die Nebenintervenientin auf Seite der Klägerin zugelassenen) Multifunktionsfahrzeug „M*****“ von Graz nach Wien. Im Zuge dieses Transports fuhr der N…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist weil die Frage, ob die Anwendbarkeit der CMR nach § 439a UGB auch eine Überführung von Fahrzeugen auf eigenen Rädern umfasst, bisher noch nicht beantwortet wurde zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionsausführungen der Beklagten sind nicht stichhältig, die damit bekä…