Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.464,38 EUR (darin enthalten 410,73 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der Beklagten über Vermittlung der m***** AG mit Versicherungsbeginn 1. 7. 2002 einen Versicherungsvertrag über eine sogenannte „Sofort Rente Rentenversicherung“ ab. Zu Beginn des Versicherungsverhältnisses am 1. 7. 2002 wurde vom Kläger ein Einmalerlag…
Rechtliche Beurteilung Die ordentliche Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Nach § 480 Abs 1 ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 ist eine mündliche Berufungsverhandlung nur noch anzuberaumen, wenn es der Berufungssenat etwa auf Grund der Komplexität der zu ents…