Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung unter Einschluss der bereits rechtskräftigen Teile wie folgt zu lauten hat: Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei 23.809,60 EUR samt 4 % Z…
Text Entscheidungsgründe: D***** L***** fuhr am 21. 8. 2009 mit einem auf die klagende Partei zugelassenen Sattelkraftfahrzeug auf der Landesstraße 307 von Halbturn kommend Richtung Andau. Die 6 m breite Fahrbahn war durch eine in der Fahrbahnmitte angebrachte Leitlinie in zwei Fahrstreifen getrennt und …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Sie ist auch teilweise berechtigt. Die klagende Partei strebt eine gleichteilige Verschuldensteilung an. Sie macht geltend, das Berufungsgericht habe Verschuldensquoten schlichtweg addiert. Es sei jedoch eine Gesamtbetrachtung v…