RS0128475 – OGH Rechtssatz
RS0128475 – OGH Rechtssatz
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Der in Form einer „Einmalzahlung“ vom Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gewährte Fahrtkostenzuschuss kann wegen des Zusammenhangs mit dem laufenden Entgelt bei Errechnung des maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 2 Abs 1 Z 3 KBGG) nicht als „sonstiger Bezug“ nach § 67 EStG 1988 angesehen werden, sondern ist als laufender Bezug bei Errechnung der Zuverdienstgrenze in Ansatz zu bringen (§ 8 Abs 1 Z 1 KBGG).