Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Berufungsgericht die Entscheidung über die Berufung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Die Klage und der Auftrag zur Klagebeantwortung wurden dem Beklagten am 26. 1. 2011 unter der Adresse „M*****“ durch Hinterlegung zugestellt. Nachdem innerhalb der Frist keine Klagebeantwortung eingelangt war, erließ das Erstgericht auf Antrag der Klägerin am 25. 3. 2011 ein Versäumungsu…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und auch berechtigt. Wenn das Berufungsgericht die Klage oder die Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, ist der Vollrekurs gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ungeachtet des Werts des Entscheidungsgegenstands zweiter Instanz und des Vorliegens erhebli…