Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Zurückweisung der Klage wird bestätigt, soweit die klagende Partei ihr Begehren auf Zahlung von 50.000 EUR sA und die Feststellung der Haftung auf Entscheidungen des Verwaltungs und Verfassungsgerichtshofs stützt. Im Übrigen werden die Entscheid…
Text B e g r ü n d u n g : Die Klägerin ist die Alleingesellschafterin der zu FN 205887a im Firmenbuch eingetragenen C***** GmbH (C*****), über deren Vermögen aufgrund des Antrags des Landes Vorarlberg vom Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 8. 2. 2016 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die Klägerin,…
Rechtliche Beurteilung Der – mangels Streitanhängigkeit einseitige (§ 521a Abs 2 iVm Abs 1 ZPO) – Revisionsrekurs ist zulässig, weil Klarstellungen zur Staatshaftung angebracht sind, und auch teilweise berechtigt. 1. Der Grundsatz der außervertraglichen Haftung des Staats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuz…