Spruch Dem Rekurs der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben und der Beschluss des Berufungsgerichts in seinem Punkt II.1 (Zurückweisung der Klage hinsichtlich eines Begehrens von 215.511,48 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 1. 2002) bestätigt. Dem Rekurs der beklagten Partei wird Folge gegeben. Punkt II.2 un…
Text Begründung: Der beklagte Bund (Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Bezirkshauptmannschaft des Verwaltungsbezirks Wiener Neustadt) schrieb mit europaweiter Bekanntmachung vom 21. 9. 2001 in einem nicht offenen Verfahren die „Sanierung der A*****“ aus. Die Ne…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurse sind zulässig. Der Rekurs der Klägerinnen ist nicht berechtigt. Dem Rekurs des Beklagten hingegen kommt Berechtigung zu. Vorweg ist festzuhalten, dass weder das Erstgericht noch das Berufungsgericht im Spruch über das Eventualbegehren entschieden haben. Die Klägerinnen rügten dies nicht …