Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. D as Urteil des Berufungsgerichts wird dahingehend abgeändert, dass es einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils lautet: „Das Klagebegehren, I. die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 34.707,22 EUR sa…
Text Entscheidungsgründe: [1] Am 18. 7. 2018 ereignete sich um 17:30 Uhr auf einem von Radfahrern viel befahrenen „Verbindungsweg“ der Beklagten ein Fahrradunfall, bei dem der Kläger verletzt wurde. Der Fahrradtourismus spielt in der Gemeinde der Beklagten eine große Rolle. [2] Der Verbindungsweg ver…
Rechtliche Beurteilung [14] Die Revision ist zulässig , weil die Entscheid ung der Vorinstanzen einer Korrektur bedarf, sie ist auch berechtigt . [15] 1. Nach § 1319a Abs 1 Satz 1 ABGB haftet der Halter eines Weges den Benützern, wenn durch seinen mangelhaften Zustand ein Schaden herbeigeführt wird und dem Halter selb…