JudikaturJustizRS0128292

RS0128292 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
03. Februar 2011

Eine diskriminierende Behandlung außerehelicher Väter im Vergleich zu Vätern, die bereits elterliche Rechte ausgeübt haben, liegt vor, wenn bei Ersteren anders als bei Letzteren keine gerichtliche Prüfung der Frage vorgesehen ist, ob ein gemeinsames Sorgerecht im Interesse des unehelich geborenen Kindes liegt, und, wenn nein, ob dem Kindeswohl besser mit der Zuweisung des alleinigen Sorgerechts an die Mutter oder den Vater gedient wäre. (Bem: Sporer gg. Österreich)