JudikaturJustizRS0128273

RS0128273 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2019

Die Auswirkungen, die Meinungsäußerungen auf die Persönlichkeitsrechte eines Anderen haben, können nicht abgelöst vom historischen und sozialen Kontext, in dem diese getätigt werden, betrachtet werden. (Bem: Hoffer und Annen gg. Deutschland)

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5