Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragstellerin hat die Kosten ihrer Rekursbeantwortung jedenfalls selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist ein im November 2008 gegründetes und im Firmenbuch eingetragenes privatwirtschaftliches Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne des Eisenbahngesetzes. Ihr wurde mit Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 29. 5. 2009 die eisenbahnre…
Rechtliche Beurteilung 1. Entgegen der Ansicht der Rekurswerberin sind die Ausführungen des Erstgerichts im Rahmen seiner rechtlichen Beurteilung, wonach die aus dem Ablauf der Korrespondenz eindeutig erkennbare „Hinhaltetaktik“ angesichts des bevorstehenden Fahrplanwechsels nicht anders verstanden werden könne, als dass …