Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der Antrag, der Antragsgegnerin gemäß § 16 Z 1 KartG nachträgliche Maßnahmen aufzutragen, um die durch die Entstehung bzw Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von H***** entstehenden Wirkunge…
Text Begründung: Am 3. 8. 2011 meldete die Antragsgegnerin bei der Wettbewerbsbehörde den Erwerb aller Anteile an der S***** Gesellschaft mbH an. Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot ist mit Wirkung vom 1. 9. 2011 weggefallen. Die Antragstellerin beantragte am 28…
Rechtliche Beurteilung 1. Das Kartellgesetz regelt Zusammenschlüsse in seinem dritten Abschnitt; dieser enthält auch die hier auszulegenden Bestimmungen über nachträgliche Maßnahmen. Gemäß § 16 KartG kann das Kartellgericht nach der zulässigen Durchführung eines anmeldebedürftigen Zusammenschlusses den am Zusammenschluss …