Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufung des Angeklagten Thomas H***** wegen des Ausspruchs über die Schuld werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen wegen des Ausspruchs über die Strafe und über die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angekla…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Armend Su***** enthält, wurden Shemshi S*****, Agonis A***** und Thomas H***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 Abs 1 zweiter Fall StGB (Thomas H***** [richtig, vgl US 16:] iVm § 12 dritte…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Shemshi S***** : Mit ihrem Einwand, das Erstgericht habe die auf Verwendung einer Waffe gerichtete subjektive Tatseite mit dem bloßen Hinweis darauf, dass Shemshi S***** diese mehrfach in Händen gehalten habe, offenbar unzureichend begründet (Z 5 vierter Fa…