Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Stefan S***** der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I/A) sowie der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB (I/B) und Robert Sch***** der Vergehen der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und Abs 4 StGB (II/A) und der…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von Stefan S***** aus Z 4 und 5 und von Robert Sch***** darüber hinaus aus Z 5a, 9 lit a, 9 lit b, 10a und 11 des § 281 Abs 1 StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerden gehen fehl. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Stefan S*****: Die Verfahrensrüge (Z 4) kritisiert „unzulässige vorgreifende …