JudikaturJustizRS0128176

RS0128176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 2015

Die Veröffentlichung einer Betriebsvereinbarung in einem internen Computernetz mit einem entsprechenden Link zum maßgebenden Text stellt jedenfalls dann eine ausreichende Kundmachung der Betriebsvereinbarung dar, wenn der Text der Betriebsvereinbarung auch in gesicherter Form beim Betriebsrat oder beim Betriebsinhaber eingesehen werden kann. Auch für den von der Rechtsprechung geforderten Hinweis auf eine zur Einsicht aufliegende Betriebsvereinbarung ist die Veröffentlichung im internen Computernetz ausreichend.

Entscheidungen
2