RS0128169 – OGH Rechtssatz
RS0128169 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Bestehen einer Produktbeobachtungspflicht des Herstellers eines Produkts ist auch für den österreichischen Rechtsbereich zu bejahen und findet ihre dogmatische Grundlage in der Lehre von den Verkehrssicherungspflichten. Sie gründet auf dem Gedanken, dass die Verkehrssicherungspflichten des Produzenten nicht im Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts enden, sondern über diesen hinaus bestehen.