JudikaturJustizRS0128136

RS0128136 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2013

Ein in einem Ablehnungsverfahren ergangener Beschluss kann nicht als „nächstfolgende anfechtbare Entscheidung“ iSd § 515 ZPO angesehen werden, sodass mit dem Rekurs gegen den Beschluss im Ablehnungsverfahren kein Rekurs gegen einen nicht gesondert anfechtbaren Beschluss im Hauptverfahren verbunden werden kann.

Entscheidungen
2