JudikaturJustizRS0128134

RS0128134 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2013

Das Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG steht dem Verbraucher im Gegensatz zu jenem nach § 3 KSchG unabhängig davon zu, ob er den geschäftlichen Kontakt selbst angebahnt hat oder ob ihm ein Unternehmer oder ein anderer Verbraucher als (potentieller) Vertragspartner gegenübersteht.

Entscheidungen
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