Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 371,52 EUR (darin 61,92 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei (eine GmbH) ist Vermieterin, die Beklagte ist Mieterin der Wohnung top 5 im Haus ***** in Wien 8. Die Beklagte lebt seit ihrer Kindheit in dieser Wohnung und ist am 1. 6. 2000 in den Mietvertrag ihrer Mutter eingetreten. Am 21. 2. 2009 kündigte die klagende P…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zur Frage der Anwendbarkeit des § 3 KSchG auf Auflösungsvereinbarungen noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs existiert. Sie ist jedoch nicht berechtigt. Die klagende Partei steht auf dem Standpunkt, dass der hier zu beurteilende Sachverhalt mit einem übe…