Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die 2. bis 16. Antragsgegner sind schuldig, dem Antragsteller binnen 14 Tagen die mit 183 EUR (darin 3 EUR an Barauslagen) bestimmten Kosten seiner Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Erstgericht sprach mit seinem Sachbeschluss aus, dass die spruchmäßig jeweils im Einzelnen bezeichneten Antragsgegner, die zu den jeweiligen Zinsterminen von Oktober 2004 bis April 2007 Miteigentümer der Liegenschaft und Vermieter waren, das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vors…
Rechtliche Beurteilung 1. Rechtslage und Rechtsprechung vor der WRN 2006: 1.1. § 16 Abs 8 MRG lautet: „Mietzinsvereinbarungen sind insoweit unwirksam, als der vereinbarte Hauptmietzins den nach Abs 1 bis 7 zulässigen Höchstbetrag überschreitet. Die Unwirksamkeit ist binnen drei Jahren gerichtlich (bei der Gemeinde, § 39) …