Spruch Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 EMRK - Teilnahme an der Verhandlung mittels Videokonferenz. Prüfung der Opfereigenschaft des Bf. zusammen mit der Prüfung in der Sache (einstimmig). Anerkennung der Opfereigenschaft des Bf. und Zurückweisung der Einrede der Regierung (einstimmig). Verletzung von Art. 6 Abs. …
Text Begründung: Sachverhalt: Der Bf. ist derzeit in einem Gefängnis in der Region um Novosibirsk inhaftiert. Der Haft liegt eine 2001 erfolgte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen zweifachen Mordes durch das Landesgericht Novosibirsk zugrunde. Gegen das Urteil legte der Bf. ein Rechtsmittel ein. …
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. rügt Verletzungen von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) und von Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK (hier: Recht auf persönliche Anhörung). I. Zu den Einwänden der Regierung 1. Zur Nichterschöpfung des Instanzenzugs Laut der Regierung habe es der Bf. verabsäumt, g…