RS0128101 – AUSL EGMR Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens kann nicht automatisch als ausreichende und geeignete Wiedergutmachung angesehen werden. Um festzustellen, ob ein Bf. die Opfereigenschaft behält oder nicht, ist auf das Verfahren als Ganzes, einschließlich des Wiederaufnahmeverfahrens, Bezug zu nehmen.