Spruch Art. 14 EMRK, Art. 1 1.Prot. EMRK - Erbrechtliche Beschränkungen für uneheliche Kinder. Zulässigkeit der Beschwerde (einstimmig). Verletzung von Art. 14 EMRK iVm. Art. 1 1.Prot. EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 5.000,– für Kosten und Auslagen an den ErstBf. (einstimmig). Die Fra…
Text Begründung: Sachverhalt: Das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (Anm: Das Gesetz vom 19.8.1969 (dBGBl. I, 1243) trat am 1.7.1970 in Kraft.) sah ursprünglich vor, dass nach dem 1.7.1949 unehelich geborene Kinder beim Tod des Vaters gegenüber den Erben einen Erbersatzanspruc…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. rügten eine Verletzung von Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) iVm. Art. 1 1. Prot. EMRK (Recht auf Achtung des Eigentums) sowie iVm. Art. 8 EMRK (hier: Recht auf Achtung des Familienlebens) weil sie als unehelich geborene Kinder ihr Erbrecht nicht durchsetzen hätten kö…