Spruch 1. Dem Revisionsrekurs der Betroffenen wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. 2. Der Revisionsrekurs der bisherigen Sachwalterin und Bevollmächtigten Dr. R***** S…
Text Begründung: Zu 1.: Das Sachwalterschaftsverfahren wurde auf Grund einer Anregung eines Vertreters der Seniorenwohnanlage, in der die Betroffene lebt, am 11. 8. 2006 eingeleitet. Die Betroffene wies bei der Erstanhörung am 20. 11. 2006 auf die am 5. 7. 2005 ihrer Steuerberaterin Dr. S***** erteilte V…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Betroffenen ist zulässig und im Sinn einer Beschlussaufhebung berechtigt. Nach ständiger Rechtsprechung kommt es zwar grundsätzlich bei der Beurteilung der Frage, ob genügend und welche Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters vorliegen, auf die Um…