RS0127897 – OGH Rechtssatz
RS0127897 – OGH Rechtssatz
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§ 31 Abs 4 KHVG ist ‑ richtlinienkonform und in Übereinstimmung mit der Judikatur zu § 12a VAG ‑ dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit, Ansprüche auf Ersatzleistung auch gegen den Schadenregulierungsvertreter „geltend machen“ zu können, bedeutet, dass dieser insoweit lediglich Vertreter des ausländischen Versicherungsunternehmers ist und auch dem Geschädigten nicht zusätzlich als Haftpflichtiger zur Verfügung steht.