Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 6.436,30 EUR (darin enthalten 640,55 EUR USt und 2.593 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Recht…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin wollte im Jahr 2008 ihrem Lebensgefährten Geld leihen. Sie musste dafür einen Kredit aufnehmen, den sie sicherstellen musste. Ihr langjähriger Versicherungsberater A* M* riet ihr, eine Lebensversicherung abzuschließen, die auf den Lebensgefährten lauten und von der …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem, den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO), Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig und berechtigt. Wie bereits erwähnt, sind nur mehr die auf Schadenersatz wegen culpa in contrahendo gestützten Ansprüche der Klägerin gegen den Lebensversicherer strit…