Spruch In der Strafsache gegen Zoran Z***** wegen § 105 Abs 1 StGB, AZ 38 Hv 182/11y des Landesgerichts Innsbruck, verletzen die nach rechtskräftiger Bewilligung der Wiederaufnahme ohne neuerlichen Strafantrag erfolgte Anordnung und Durchführung einer Hauptverhandlung gegen den Genannten sowie die Urteils…
Text Gründe: Mit unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 16. Dezember 2010, GZ 26 Hv 163/10i-9, wurde Zoran Z***** von der wider ihn mit Strafantrag vom 27. Oktober 2010 erhobenen Anklage, er habe - soweit hier von Relevanz - am 27. September 2010 in Innsbruck Mih…
Rechtliche Beurteilung Das Vorgehen des Einzelrichters des Landesgerichts Innsbruck steht - wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt - mit dem Gesetz nicht im Einklang: Weil das Verfahren durch die Wiederaufnahme - von den Fällen des § 360 StPO abgese…