JudikaturJustizRS0127827

RS0127827 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 2012

Die europäischen Richtlinien betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten soweit ersichtlich keine ausdrückliche (absolute oder relative) Nichtigkeitsfolge für das Zuwiderhandeln gegen ihre Bestimmungen.