Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Anerkennung des Anspruchs der Klägerin auf Invaliditätspension dem Grunde nach für den Zeitraum vom 1. 12. 2008 bis 31. 12. 2009 (Punkt 1. des Urteilsspruchs des Erstgerichts) und der Abweisung des Anspruchs der Kläg…
Text Begründung: Die am 8. 8. 1957 geborene Klägerin absolvierte im Jahr 1975 erfolgreich die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Friseur. Weiters hat sie Heimhilfe und Fußpflegekurse absolviert. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 12. 2008) war sie in den Monaten Dezember 1993 und Jänner 1994 a…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und im Sinne des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags auch berechtigt. Die Revisionswerberin macht geltend, bei der von ihr ab 3. 11. 2008 ausgeübten geringfügigen Beschäftigung handle es sich nicht um die zuletzt nicht bloß v…