Spruch Der außerordentlichen Revision wird hinsichtlich des Feststellungsbegehrens nicht Folge gegeben. Hinsichtlich des Zahlungsbegehrens wird der außerordentlichen Revision Folge gegeben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des R…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 24. 10. 2014 erwarben die Kläger von der F* GmbH (künftig: F*) insgesamt 170/800 Anteile je zur Hälfte an einer näher bezeichneten Liegenschaft um 385.000 EUR. Sie gingen davon aus, eine konkrete Wohnung (Top 18) zu kaufen und schlossen den Kaufvertrag auch z…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Beklagten ist zulässig, sie ist auch im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags teilweise berechtigt . Zur Zusage von Wohnungseigentum 1.1. Wohnungseigentumsbewerber ist derjenige, dem schriftlich, sei es auch bedingt oder befristet, von einem Wohnungseigen…