JudikaturJustizRS0127685

RS0127685 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2019

Rechtsfragen zu denen umfangreiche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs besteht, sind keine solchen, deren Klärung nur mit einem überdurchschnittlichen anwaltlichen Arbeitsaufwand möglich wäre.

Entscheidungen
5