JudikaturJustizRS0127663

RS0127663 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2016

Ein in der Satzung einer GmbH den Gesellschaftern eingeräumtes Aufgriffsrecht zu vorbestimmten Bedingungen (hier: Geltendmachung in bestimmter Frist; Verfahren zur Ermittlung des Aufgriffspreises) ist nicht einem Zustimmungsrecht zur Veräußerung des Geschäftsanteils gleich zu halten, sodass bei einer exekutiven Verwertung § 76 Abs 4 GmbHG nicht analog anzuwenden ist.

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