RS0127663 – OGH Rechtssatz
RS0127663 – OGH Rechtssatz
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Ein in der Satzung einer GmbH den Gesellschaftern eingeräumtes Aufgriffsrecht zu vorbestimmten Bedingungen (hier: Geltendmachung in bestimmter Frist; Verfahren zur Ermittlung des Aufgriffspreises) ist nicht einem Zustimmungsrecht zur Veräußerung des Geschäftsanteils gleich zu halten, sodass bei einer exekutiven Verwertung § 76 Abs 4 GmbHG nicht analog anzuwenden ist.