RS0127649 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Zumutbarkeit einer Verweisung kann nicht nur an den inländischen Unterrichts- und in der Lehrausbildung vermittelten Inhalten gemessen werden; wenn daher einer im Ausland (hier: BRD) geschulten und ausgebildeten Krankenschwester die für einen Verweisungsberuf notwendigen Kenntnisse (hier: EDV-Grundkenntnisse) nicht verschafft wurden, ist auf den konkreten Wissensstand abzustellen.