JudikaturJustizRS0127646

RS0127646 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2012

Ein Vorgehen nach §§ 199, 203 Abs 1 StPO kann gemäß § 203 Abs 2 StPO unter den dort genannten Voraussetzungen von der Erfüllung bestimmter, als Weisungen (§ 51 StGB) zu erteilender Pflichten abhängig gemacht werden. Die Verpflichtung zur Zahlung von Sachverständigengebühren ist aber exklusiv ‑ und das auch nur hinsichtlich eines Kostenbeitrags ‑ in § 388 Abs 1 iVm § 381 Abs 1 Z 2 StPO geregelt und darf aufgrund der damit verbundenen sanktionssubstituierenden Wirkung nicht statt des Kostenausspruchs oder zusätzlich zu diesem als Weisung erteilt werden.

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