RS0127646 – OGH Rechtssatz
RS0127646 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Vorgehen nach §§ 199, 203 Abs 1 StPO kann gemäß § 203 Abs 2 StPO unter den dort genannten Voraussetzungen von der Erfüllung bestimmter, als Weisungen (§ 51 StGB) zu erteilender Pflichten abhängig gemacht werden. Die Verpflichtung zur Zahlung von Sachverständigengebühren ist aber exklusiv ‑ und das auch nur hinsichtlich eines Kostenbeitrags ‑ in § 388 Abs 1 iVm § 381 Abs 1 Z 2 StPO geregelt und darf aufgrund der damit verbundenen sanktionssubstituierenden Wirkung nicht statt des Kostenausspruchs oder zusätzlich zu diesem als Weisung erteilt werden.