JudikaturJustizRS0127630

RS0127630 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2018

Auch nicht registrierte Unternehmenskennzeichen sind bei hoher Bekanntheit ‑ ebenso wie bekannte Marken (§ 10 Abs 2 MSchG; Art 9 Abs 1 lit c GMV) ‑ gegen das unlautere Ausnutzen ihrer Kennzeichnungskraft und der ihnen entgegengebrachten Wertschätzung geschützt (§ 1 Abs 1 Z 1 UWG).

Entscheidungen
2