Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat die Kosten des Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen. Die klagende Partei hat die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der klagende Verein ist der Dachverband der neun Landesfußballverbände Österreichs und der österreichischen Fußball-Bundesliga. Er betreut die österreichische Fußball-Nationalmannschaft und gestaltet deren Trikot. Die Beklagte gibt eine Gratiszeitung heraus. Am 31. Mai 2011 kündigte sie …
Rechtliche Beurteilung 1. Ob Rufausnutzung ieS vorliegt, kann offen bleiben. 1.1. Unlautere Rufausbeutung setzt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats die Gefahr einer Rufübertragung voraus (4 Ob 105/97p = ÖBl 1997, 225 Boss-Energydrink; Wiebe in Wiebe / G. Kodek , UWG [2009] § 1 Rz 610). Die angesprochenen Kreise…