Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: Der Antrag auf Löschung der im Eigentumsblatt der Liegenschaft EZ ***** unter B LNR 1b zugunsten von Erika K*****, Ella B***** und Sylvia W***** (geb. B*****) ein…
Text Begründung: Der am 19. 5. 1959 verstorbene Erblasser hinterließ ein am 1. 7. 1954 verfasstes Testament, in welchem er seine Ehefrau Erna K***** zur Universalerbin bestimmte und seinen Sohn Erhard (den nunmehrigen Antragsteller) zum Nacherben berief. Weitere detaillierte Anordnungen und ein Nachtrag …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht von Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen ist. Er ist auch teilweise berechtigt. Der Antragsteller macht geltend, gemäß § 75 AußStrG aF habe das Abhandlungsgericht des Erblassers den Nacherben vom Eintritt des Substitutionsfalls …