RS0127615 – OGH Rechtssatz
RS0127615 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Hat der Kläger als vom Eigentümer beauftragter Pkw-Reparateur ohne Verletzung seiner nebenvertraglichen Verwahrungspflicht als Werkunternehmer eine zulässige Probefahrt vorgenommen, auf der es aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten zu einem Unfall gekommen ist, so besteht ungeachtet dessen, dass der Kläger gerichtlich zur Ersatzleistung an den Fahrzeugeigentümer verhalten wurde, keine Solidarhaftung von Kläger und Beklagten gegenüber dem Eigentümer des vom Kläger gelenkten Fahrzeugs.