Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Beklagte betreibt auf mehr als 500 m weit vom Grundstück der klagenden Grundeigentümerin entfernten Grundstücken drei Windkraftanlagen. Der Genehmigung des Betriebs dieser drei Windkraftanlagen mit Bescheid der zuständigen Landesregierung vom 18. 3. 2003 gingen zwei Verhandlungen am …
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss des Berufungsgerichts erhobene Rekurs der Beklagten ist iSd §§ 519 iVm 502 ZPO zulässig, aber nicht berechtigt. I. Zufolge § 364 Abs 2 ABGB kann der Eigentümer eines Grundstücks dem Nachbarn die von dessen Grundstück ausgehenden Immissionen insoweit untersagen, als sie das…