Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat seine Kosten des Revisionsverfahrens selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 14. Mai 1967 geborene Kläger hat eine Lehre als Stukkateur mit Lehrabschlussprüfung erfolgreich absolviert. In den letzten 15 Jahren vor Antragstellung (dem 8. Oktober 2008) war er 87 Beitragsmonate als Stukkateur und weitere 14 Monate als Leasingfacharbeitskraft in diese…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision des Klägers ist zulässig, weil zur entscheidungswesentlichen Frage der Verweisbarkeit nach § 255 Abs 6 ASVG keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs besteht; die Revision ist jedoch nicht berechtigt. In der ihr freigestellten Revisionsbeantwortu…