JudikaturJustizRS0127557

RS0127557 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Die Ruhensbestimmung des § 6 Abs 1 KBGG gilt auch dann, wenn der Vater der Bezieher des Kinderbetreuungsgelds ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht.

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